Die CO-Pipeline der Bayer Tochter BMS ist anders. Sie dient eben nicht der Rohöl- oder Erdgasversorgung unseres Landes. Es träte auch kein nationaler Versorgungsnotstand ein wenn das Giftgas wie bisher nur dort erzeugt würde wo es auch benötigt wird, in den gesicherten Chemparks Dormagen, Krefeld und so weiter.
Aber mit dem Tag, an dem ein hohes deutsches Gericht die gesetzliche Grundlage der CO-Pipeline, das Rohrleitungsgesetz des Düsseldorfer Landtages, als mit dem Grundgesetz vereinbar einstufen würde, hätte sich die Geschäftsgrundlage unserer Gesellschaft radikal geändert.
Ab diesem Tag wäre klar, dass ökonomische Interessen marktbeherrschender Großkonzerne über den bisher grundgesetzlich garantierten Bürgerrechten stehen.
Und dann ginge eben nicht nur eine CO-Pipeline in Betrieb, die ausschließlich betriebswirtschaftlichen Renditezielen ihrer privaten Eigentümern dient. Zum "Wohl der Allgemeinheit" geadelt wären die Ziele privater Investoren mit diesem gleichgestellt. Die betriebswirtschaftlichen Ziele des Investors bekämen quasi Verfassungsrang und das noch vor grundgesetzlich geschützten Werten etwa dem Privateigentum oder dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Pauschal vorgetragene Hinweise auf "Arbeitsplätze", "Umweltschutz" und "Stärkung des Wirtschaftsstandortes", "Diskriminierungsfreier Zugang", "Alternativlos" und ähnliche Phrasen (vgl. Rohrleitungsgesetz), machten dann noch aus jeder Investition ein "Wohl der Allgemeinheit", dem sich der so entrechtete Bürger ergeben müßte.