Montag, 3. November 2008

Planergänzungsbeschluss Teil 2

NEUN Gutachten/ Gutachter werden aufgefahren, um die Notwendigkeit einer CO-Giftgaspipeline und die Rechtmäßigkeit der erforderlichen Enteignungen „aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit“ so zu begründen, dass Artikel 14 Abs. 3 GG ausgehebelt werden kann:

Das Mantra des Planergänzungsbeschluss lautet daher:

"Das Vorhaben dient der Erhöhung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Kohlenmonoxidversorgung und damit zur Stärkung der wirtschaftlichen Struktur der Chemieindustrie in Nordrhein-Westfahlen, zur Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Stärkung und zum Ausbau des Verbundes von Standorten und Unternehmen, zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Kohlenmonoxidversorgung sowie zur Verbesserung der Umweltbilanz der Kohlenmonoxidproduktion."

Kann man hiermit tatsächlich eine Aktion „zum Wohle der Allgemeinheit“ begründen?

Immerhin soll sich Bayer jetzt auch noch in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten
- die CO-Leitung sicher zu betreiben
- die CO2 Umweltbilanz der CO Produktion zu verbessern
- einen diskriminierungsfreien Zugang zu CO-Leitung zu erlauben (die Monpolfrage wurde auch hier bereits gestellt)

Mehr nicht? Sind das nicht drei Selbstverständlichkeiten über die es sich kaum zu diskutieren lohnt? Würde Bayer sich nicht sogar strafbar machen wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt einen dieser drei Forderungen bei der Realisierung der Giftgaspipeline nicht erfüllen würde?

Fortsetzung folgt...