Samstag, 8. November 2008

Planergänzungsbeschluss Teil 8

Die Frage bleibt: kann vor diesem Hintergrund eine 70 km lange Giftgaspipeline durch unsere Städte und Gemeinden erlaubt werden, die die Menschen entlang der Trasse für die Dauer des Betriebs der Leitung in Lebensgefahr bringt? Auf Jahrzehnte hinaus?

Und relativiere hier keiner mehr die Gefahr: lese sie/ er doch bitte im Planergänzungsbeschluss über die vergebliche Suche einer linksrheinischen Trassenvariante: Krefeld-Süd/ Krefeld-Nord …

Da wird versucht jedes Gehöft weiträumig zu umgehen… Anders als bei der „planfestgestellten“ und fast fertig gebauten rechtsrheinischen „Variante“: kommen Sie z.B. mal nach Duisburg-Huckingen/ -Ungelsheim:

Die CO-Giftgaspipeline kommt von Süden, quert die B288 ein erstes Mal, biegt zwischen Hotel Milser und Infineon nach Westen, läuft in 50 Metern Entfernung an einer ersten Siedlung vorbei, dreht dann wieder in Richtung B288, läuft quer durch die Siedlung Ungelsheim, direkt an Schule und Kindergarten vorbei, quert wieder die B288 diesmal in Richtung Süden, folgt dann der B288 Richtung Krefeld Uerdingen, um kurz vor der hier erforderlichen zweiten Rheinquerung die B288 ein drittes Mal zu queren?????!!!!????

Begründung hier: eine Wasserschutzgebiet der Klasse II müsse auf diese Art umgangen werden, da sonst eine kostspielige Verlegung der CO-Giftgaspipeline in einem Spezialkanal erforderlich geworden wäre. Wie soll man so eine Entscheidung einordnen? Wg. Gemeinwohl? Den Spezialkanal hätte natürlich Bayer bezahlen müssen… wg. Rendite also?

„Gemeinwohl“ ist ein hohes Gut. Es darf nicht selbst ernannten Wohltätern hinterher geschmissen werden. Auch wird das einen Konzern wie Bayer nicht beeindrucken können. Wenn sich die Produktion von Allerweltsprodukten hier in NRW nicht mehr lohnt, dazu gehört auch Polyurethan!!!, dann ist sie weg: wie BENQ, NOKIA…

Graben wir für kurzfristige Unternehmensinteressen nicht das bisschen Sicherheit und Wertegemeinschaft weg das unser Grundgesetz/ Rechtssystem uns noch bietet.

Es kann nicht sein, dass auf das Lebensrisiko und auch auf Kosten der BürgerInnen NRWs ein jahre- oder sogar jahrzehntelanges Missmanagement des Bayer Konzerns sozialisiert wird, um die Rendite des Konzernbereichs BMS über 10% zu halten. Politiker, die das nicht begreifen oder denen das offensichtlich egal ist, gehören nicht in den Landtag dieses Landes!

Jedenfalls gibt der Planergänzungsbeschluss nicht ein einziges stichhaltiges Argument her, das den Bau einer CO-Giftgaspipeline zum Wohle der Allgemeinheit begründen kann.

Der Staat steht nicht etwa vor existenziellen Bedrohungen, denen man mittels CO begegnen müsste, sondern es sind ausschließlich betriebswirtschaftliche, Rendite getriebene Überlegungen einer Aktiengesellschaft, die eine solche Sauerei – sagen wir es mal deutlich – für sich, nur für sich, einfordert.

Es ist wie bei den „strukturierten“ Anlagen der Investmentbanker, das Risiko wird schön verpackt (hier: „die Pipeline ist sicher“ Leier in 1,4m Tiefe etc.) und garniert mit einem überdurchschnittlichen Renditeversprechen (hier: neue Arbeitsplätze). Und wenn die Blase „platzt“ (so bezeichnete Veenker bei der Vorstellung seines Gutachtens in Duisburg den Bruch einer Pipeline ebenfalls gerne als „Platzer“), und sie platzt früher oder später garantiert, dann bleibt am Ende nichts mehr für die „Dummen“, denen man offenbar selbst in so mancher Sparkassen erfolgreich eingeredet hat wie sicher alles ist. Im Falle eines CO-Giftgaspipeline-Platzers ist das dann leider sehr final: todsicher!

Ende.