Sonntag, 12. Februar 2012

Am falschen Ende gespart

Zum 1.3.2012 werden die Abgeordnetendiäten im Düsseldorfer Landtag um 500 EURO auf dann 10726 EURO erhöht. Eine interessante Begründung liefert der Schützenkönig und Vorsitzende der CDU-Fraktion Karl-Josef Laumann: die derzeitige Regelung mache den Job des Landtagsabgeordneten für gut Qualifizierte nicht attraktiv genug ->; .

Wie recht der Mann doch hat beweist schon ein kurzer Blick auf die gesetzgeberische Leistung des hohen Hauses am Beispiel des am 15.3.2006 beschlossenen Gesetzes über die "Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen".

Bei dieser "Rohrleitungsanlage" handelt es sich natürlich um die Kohlenmonoxidleitung der Bayer AG, wie heute wahrscheinlich selbst der letzte Hinterbänkler im Landesparlament weiß. Doch nach Aktenlage hätte es sich auch um eine Wasserleitung für frisches Quellwasser handeln können, über die das Parlament damals zu befinden hatte.

Dass es stattdessen um den Transport von Kohlenmonoxid ging wurde offenbar nie auch nur mit einem Wort erwähnt. Und das, obwohl die Leitung angeblich dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll, und mit dem Gesetz die Enteignungen von Privateigentum zu Gunsten privatwirtschaftlicher Zwecke gesetzlich verfügt wurde.

In der "Einbringungsrede" zur "1. Lesung" des Rohrleitungsgesetzes am 18.1.2006 wäre zumindest der Begriff "Kohlenmonoxid" dann doch noch fast gefallen (und hätte vielleicht stutzig machen können). Allerdings wurde aus dem 6-Zeiler nur eine von "Prof. Dr. Andreas Pinkwart ... zu Protokoll" gegebene Rede. Der Landtag wurde nicht weiter damit behelligt. -> Anlage 5: .

Im Plenarprotokoll 14/17 1758 heißt es dazu lapidar: "Eine Beratung für heute nicht vorgesehen" -> Punkt 13 .

Gut, was sollen sich die Abgeordneten zu diesem Zeitpunkt mit einem Gesetzentwurf befassen, der noch durch den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie muss und bald schon in einer 2. Lesung wieder im Parlament behandelt wird (auch im Parlament muss man mit seinen Kräften haushalten zumal die Bezahlung s.o. zu wünschen übrig lässt).

Am 8.2.2006 notiert das Landtag Ausschussprotokoll (NRW Apr 14/118) des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zum "Gesetz über die Einrichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen":

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/909, wird ohne weitere Aussprache mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet".

Die anschließende Beschlussempfehlung wird in Drucksache 14/1211 vom 14.2.2006 entsprechend fixiert: "Der Gesetzentwurf der Landesregierung ... wird ohne Änderungen angenommen" -> .

15.3.2006, jetzt gilts, die 2. Lesung des "Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen". Das Plenarprotokoll 14/23 notiert:

"Auch hier ist eine Beratung heute nicht vorgesehen ... und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet" -> Punkt 13: .

So trat ein Enteignungsgesetz in Kraft, das den Artikel 14 unseres Grundgesetzes für den Bau einer privatwirtschaftlich betriebenen Giftgasleitung quer durch Wohngebiete aussetzte: verharmlost als gemeine „Rohrleitungsanlage“ und von dokumentiertem parlamentarischen Nicht-Interesse.

Mehr kann man für 10.000+ EURO Monatsgage offenbar nicht verlangen. Die RP zitiert den Schützenkönig Laumann: "Ein Beamter, der nach A 15 besoldet wird, erwirbt innerhalb von zehn Jahren höhere Versorgungsansprüche als ein Landtagsabgeordneter".

Klar doch, sorry, selber Schuld. Wir hätten einfach besser bezahlen sollen.